Allgemein zugängliches Verzeichnis von (geeigneten bzw. qualifizierten) Unternehmen zum Nachweis der Eignung in Vergabeverfahren (Befugnis, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Die Nachweise sind vom Auftraggeber, aufgrund einer Zustimmungserklärung des Unternehmens gemäß Datenschutzgesetz und Ermächtigung des Auftraggebers zur Einsichtnahme, unmittelbar abrufbar (vgl. §§70 Abs. 4 u. 231 Abs. 4 Bundesvergabegesetz - BVergG 2006).

  Frau Alexandra Lichtenauer ist als Experte bei brainGuide aufgenommen