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Allgemein zugängliches Verzeichnis
von (geeigneten bzw. qualifizierten) Unternehmen zum Nachweis der
Eignung in Vergabeverfahren (Befugnis, Leistungsfähigkeit,
Zuverlässigkeit). Die Nachweise sind vom Auftraggeber, aufgrund
einer Zustimmungserklärung des Unternehmens gemäß
Datenschutzgesetz und Ermächtigung des Auftraggebers zur
Einsichtnahme, unmittelbar abrufbar (vgl.
§§70 Abs. 4 u. 231 Abs. 4 Bundesvergabegesetz - BVergG 2006).
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